Nothafen
,
der Hafen, den ein Schiff [* 2] wegen eines zufälligen Umstandes anzulaufen genötigt ist.
Geschieht das Einlaufen
in einen Nothafen
zur Vermeidung einer dem Schiff und der Ladung bei Fortsetzung der
Reise drohenden gemeinsamen Gefahr, so
liegt ein Fall der großen
Haverei (s. d.) vor.