Noteid
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im frühern Civilprozesse der vom Richter auferlegte Eid, im Gegensatz zu dem zugeschobenen, also auf dem Parteiwillen beruhenden. (S. Eid.)
Noteid
49 Wörter, 356 Zeichen
Noteid,
im frühern Civilprozesse der vom Richter auferlegte Eid, im Gegensatz zu dem zugeschobenen, also auf dem Parteiwillen beruhenden. (S. Eid.)