Noteid
(notwendiger Eid, Juramentum necessarium), der im bürgerlichen Rechtsstreit vom Richter auferlegte Eid, im Gegensatz zu dem von einer Partei als Beweismittel gebrauchten Schiedseid (s. Eid, S. 366).
49 Wörter, 356 Zeichen
(notwendiger Eid, Juramentum necessarium), der im bürgerlichen Rechtsstreit vom Richter auferlegte Eid, im Gegensatz zu dem von einer Partei als Beweismittel gebrauchten Schiedseid (s. Eid, S. 366).