Nominalelé
nchus
(lat.-griech.), früher die vom Geistlichen vor versammelter Gemeinde über eine mit ¶
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Namen bezeichnete Person ausgesprochene Rüge oder Ermahnungsrede (Abkanzelung).
Nominalelénchus
20 Wörter, 183 Zeichen
Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Geistliche Gerichtsbarkeit
Nominalelénchus
(lat.-griech.), früher die vom Geistlichen vor versammelter Gemeinde über eine mit ¶
Namen bezeichnete Person ausgesprochene Rüge oder Ermahnungsrede (Abkanzelung).