Nobĭles,
bei den alten
Römern, seitdem die
Plebejer den Zutritt zu den kurulischen Ämtern errungen hatten, die Nachkommen
solcher Magistrate. Sie bildeten die
Nobilität, einen erblichen Amtsadel, der die patricischen und plebejischen Familien
gleichmäßig umschloß.
Schon früh, seit dem 3. Jahrh. v.Chr., schlossen sich die
Nobiles
als
die Guten und
Besten (boni, optimates) immer mehr ab gegen die nicht zu ihr Gehörigen, die populares oder ignobiles
, und
strebten die hohen Staatsämter für sich zu monopolisieren.
Gelang es einem nicht zu den Nobiles.
Gehörigen zu den Ämtern zu gelangen, wie dem ältern
Cato,
Marius,
Cicero,
so hieß er homo novus,
d. i. ein Neuling, aber seine Nachkommen waren Nobiles.
In Wahrheit hatten die Nobiles als
solche nur ein Ehrenvorrecht vor den übrigen
Bürgern, das jus imaginum (s. Imagines).
Verlust der
Nobilität war nur durch
eine entehrende
Verurteilung möglich. Zuletzt wurde
Nobilissimus
Titel der
Kaiser und der Mitglieder der
kaiserl. Familie.
Nobilis bedeutet im Mittelalter soviel wie Adliger; Nobili hießen in der Republik
Venedig
[* 3] die Mitglieder
des höhern
Adels, welche auch an der Regierung teilnehmen konnten.