Nizâm
(Nisam), eigentlich Ordnung, ein
arab. in alle islamit.
Sprachen übergegangenes Wort, bedeutet mit dem Zusatze
dschedid (neu) im
Türkischen speciell die von
Sultan
Selim III. (1789–1807) gestiftete und dann von
Mahmud II. (1808–39)
erneuerte reguläre
Armee, der der
Soldat nach dem Wehrgesetz vom Mai 1880 sechs Jahre anzugehören hat,
von denen er bei der Infanterie und den Schützen drei, bei den übrigen Waffen
[* 2] vier Jahre präsent bleiben soll. Dann gehört
der Mann acht Jahre der Reserve-
(Redif-)
Armee an und tritt nachher für sechs Jahre noch zum Landsturm
(Mustahfiz) über. – Nizâm
el-Aalem und Nizâm
el-Mulk, Welten- und Reichsordner, im orient. Kanzleistil
ein Nebentitel des Großwesirs; auch der Haupttitel des Beherrschers von Haidarabad (s. Nisam) in
Ostindien.
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