Niederschlagung,
s. v. w. Abolition (s. d.);
im Rechnungswesen die Verfügung, wodurch ein Posten als uneinbringlich in Hinwegfall gebracht (kaduziert) wird.
18 Wörter, 158 Zeichen
Rechtswissenschaft — Verfassung — Majestätsrechte, Erlasse etc
s. v. w. Abolition (s. d.);
im Rechnungswesen die Verfügung, wodurch ein Posten als uneinbringlich in Hinwegfall gebracht (kaduziert) wird.
Nr. | Ergebnis | Niederschlagung |
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1 | ****** | Nie|der|schla|gung, die; -, -en: 1. das →Niederschlagen. 2. (Rechtsspr.) das →Niederschlagen. |