Niederlassungsfreiheit,
der Grundsatz, wonach sich jedermann an jedem Ort vorübergehend oder dauernd aufhalten kann, wo er eine eigne Wohnung oder ein Unterkommen sich zu verschaffen im stande ist. Das System der Niederlassungsfreiheit gilt jetzt für alle Angehörigen und für den ganzen Umfang des Deutschen Reichs. S. Freizügigkeit.