Nibelungenlied
(Der Nibelunge Not), deutsches Heldengedicht, die Krone der mittelalterlichen volksmäßigen Poesie und die einzige epische Dichtung der Welt, welche an Bedeutung den Homerischen Epen einigermaßen vergleichbar ist. Der stoffliche Inhalt des in 39 Abenteuer abgeteilten Gedichts ist, knapp zusammengefaßt, folgender: Siegfried, ein Königssohn aus den Niederlanden, kommt mit glänzendem Gefolge nach Worms [* 3] an den Hof [* 4] des Burgundenkönigs Gunther in der Absicht, um dessen Schwester Kriemhild zu freien.
Bei seinem Eintritt erzählt Hagen, [* 5] Gunthers Dienstmann, die frühern Thaten Siegfrieds: daß er das Zwerggeschlecht der Nibelungen (s. d.) überwunden, den unermeßlichen Schatz derselben (den verhängnisvollen Nibelungenhort) samt der unsichtbar machenden Tarnkappe erworben und einen Lindwurm getötet habe, durch dessen Blut die Haut [* 6] des Helden unverwundbar geworden sei. Nachdem Siegfried darauf König Gunther im Sachsenkrieg beigestanden und für denselben Brunhilde, die heldenhafte Königin von Isenland, erkämpft hat, erhält er endlich Kriemhild zur Gemahlin.
Als Brunhilde nach Worms gekommen, erwacht noch einmal ihr unbändiger Sinn; sie wehrt sich in der Hochzeitsnacht mit dämonischer Kraft [* 7] gegen Gunthers Minne und wird erst in der folgenden Nacht durch Siegfried mit Hilfe seiner Tarnkappe für Gunther überwunden. Siegfried nimmt ihr zugleich Gürtel [* 8] und Ring ab und übergibt beides seiner Gemahlin Kriemhild. In einem Streit zwischen den beiden Fürstinnen über den Rang und die Würdigkeit ihrer Gatten zeigt Kriemhild der Gemahlin Gunthers jene Schmucksachen [* 9] zum Beweis, daß sie von Siegfried überwunden worden sei.
Die tödlich beleidigte Brunhilde sinnt Rache und beredet Hagen zum Mord Siegfrieds. Hagen läßt durch falsche Boten eine Kriegserklärung der Sachsen [* 10] bringen, und Siegfried sagt seinen Beistand zu. Kriemhild, um ihren Gemahl besorgt, bittet Hagen, demselben im Kampfgetümmel beizustehen, und damit er ihn besser schützen könne, näht sie auf sein Gewand ein Kreuz [* 11] auf die Stelle zwischen den Schultern, wo Siegfried beim Bad [* 12] im Blute des Drachen durch ein darauf gefallenes Lindenblatt verwundbar geblieben war.
Hagen läßt nun neue falsche Boten erscheinen, welche friedliche Nachrichten bringen, worauf eine große Jagd im Wasgenwald (oder Odenwald) veranstaltet wird. Am Schluß derselben schlägt Hagen einen Wettlauf nach der nahen Quelle [* 13] vor. Siegfried siegt, wird aber, während er sich zum Trinken niederbeugt, von Hagen meuchlings an der verwundbaren Stelle mit dem Speer durchbohrt. Als Kriemhild beim Erscheinen Hagens während der Leichenfeierlichkeit aus der Wunde des toten Gatten aufs neue Blut fließen sieht, erkennt sie in ihm Siegfrieds Mörder. In tiefster Trauer lebt sie nun 13 Jahre in Worms.
Ihre Brüder lassen, um die Schwester zu erfreuen, den Nibelungenhort nach Worms bringen; doch Hagen, fürchtend, sie möchte durch ihre Freigebigkeit zu viele für sich gewinnen, versenkt den Schatz heimlich in den Rhein. Endlich erscheint Markgraf Rüdiger von Bechelaren, um für König Etzel (Attila) von Ungarn, [* 14] dessen Gattin Helche gestorben, Kriemhilds Hand [* 15] zu erwerben, und letztere sagt nach längerm Bedenken zu in der Hoffnung, daß sie dann sich an Hagen rachen könne.
Wiederum nach 13
Jahren ladet sie die
Burgunden, ihre
Brüder und
Hagen nach
Ungarn zu einem
Fest an
Etzels
Hof,
und sie folgen der
Einladung.
Kriemhild fragt
Hagen, ob er ihr den
Nibelungenhort mitgebracht, worauf er mit höhnender
Rede antwortet.
Da fordert
Kriemhild ihre
Mannen zur
Rache auf, und in einem furchtbaren
Kampfe fallen
Gernot und Giselher nebst den burgundischen
Helden,
Rüdiger von
Bechelaren und die
Mannen
Dietrichs von Bern,
[* 16] der bei
Etzel weilt.
Gunther und
Hagen werden von
Dietrich gefangen genommen
und
Kriemhild übergeben. Diese läßt
Gunther das
Haupt abschlagen und tötet mit eigner
Hand
Hagen, der
das
Geheimnis des
Horts fest bewahrt, mit dem
Balmung,
Siegfrieds
Schwert, und wird dafür von
Hildebrand,
Dietrichs Dienstmann,
erschlagen. Die
Trauer um die gefallenen
Helden bildet den
Inhalt der
Klage (s. d., S. 803), eines Anhanges zum Nibelungen
lied.
Der in vorstehendem im dürftigsten
Umriß dargelegte
Inhalt des Nibelungen
liedes ist in dem Gedicht mit
wundervoller epischer
Kraft, Anschaulichkeit und in hoher, oft freilich furchtbarer
Schönheit verarbeitet. Der
Geist, der in der
Dichtung waltet, ist ein grunddeutscher; eine hochsittliche
Idee, wenn auch eine im wesentlichen heidnisch-sittliche, beherrscht
die
Handlung, die in echt epischer
Objektivität und großartiger
Plastik sich entfaltet. Die
Sagen, welche
in dem Nibelungenlied
vereinigt sind (denn daß hier verschiedene altdeutsche
Sagenkreise ineinander verschmolzen sind, unterliegt längst
keinem
Zweifel), waren »Gemeingut des deutschen
Volkes in weitester Bedeutung des
Ausdrucks«. Die älteste poetische Fassung
der Siegfriedsage ist in den Liedern der ältern
Edda, welche etwa ins 9. Jahrh. zurückreicht, aufbewahrt
(s.
Edda). Daß jedoch die
Sage nicht ursprüngliches
Eigentum des
Nordens war, sondern von
Deutschland
[* 17] dahin getragen worden,
hat W.
Grimm (»Die deutsche
Heldensage«, 2. Aufl.,
Götting. 1868) aus den mit hinübergenommenen Örtlichkeiten sehr wahrscheinlich
gemacht.
Die bis ins 12. Jahrh. in lebendigem Wachstum begriffene
Sage besteht teils aus mythischen, teils aus
historischen
Elementen. Zu den erstern gehörten die Gestalten
Siegfrieds und der
Brunhilde; die historische Grundlage bildet
die Zeit der
Völkerwanderung, insbesondere die vernichtende
Niederlage, welche der Burgundenkönig
Gundikar 437 durch die
Hunnen
erlitt. Zur Geschichte der Nibelungensage vgl. besonders
Lachmann, Zur
Kritik der
Sage von den
Nibelungen
(in seinen Anmerkungen zu der
Ausgabe des »Nibelungenlieds«
);
Müllenhoff, Zur Geschichte der Nibelungensage (in der »Zeitschrift für deutsches Altertum«, Bd. 10);
Heinzel, Über die Nibelungensage (»Sitzungsberichte der Wiener Akademie«, Bd. 109);
W. Müller, Mythologie der deutschen Heldensage (Heilbr. 1887).
Das während der ersten
Jahrhunderte nach seiner Abfassung vielgelesene Nibelungenlied
besitzen wir in zahlreichen
Handschriften, von denen drei Pergamenthandschriften des 13. Jahrh. sind und unter der
Bezeichnung A (Hohenems-Münchener), B (St.
Galler) und C (Hohenems-Laßbergsche, jetzt in
Donaueschingen) als die wichtigsten
betrachtet werden. Während des 16. und 17. Jahrh. war das Nibelungenlied
verschollen;
nur ein einziger deutscher Gelehrter, der
Österreicher
Wolfgang Lazius, hat es gekannt und daraus einige
Strophen in seine »Geschichte der
Völkerwanderung« aufgenommen.
In den 50er
Jahren des 18. Jahrh. entdeckte, angeregt durch
Bodmer, der praktische
Arzt
Hermann Obereit auf dem
Schloß
Hohenems
im vorarlbergischen Rheinthal eine
Handschrift des Nibelungenlieds
(vgl. Crueger, Der Entdecker der
Nibelungen,
Frankf. 1883), und
Bodmer ließ aus derselben (der
oben C genannten) den zweiten Teil unter dem
Titel: »Kriemhildens
Rache« (Zürich
[* 18] 1757)
abdrucken. Eine vollständige
Ausgabe, deren erster Teil auf der andern
¶
mehr
Hohenemser Handschrift (A) beruht, erschien in des Schweizers Ch. H. Myller »Sammlung deutscher Gedichte aus dem 12.-14. Jahrhundert«
(Berl. 1782). Indes wurde die Bedeutung des Gedichts damals nur von sehr wenigen, unter denen der Historiker Johannes v. Müller
obenan steht, erkannt. Erst durch Fr. Heinr. v. d. Hagens verdienstvolle Bemühungen wurde das Nibelungenlied
Gegenstand
allgemeinern Interesses und wissenschaftlicher Forschung. Auf dem Gebiet der letztern waren besonders K. Lachmanns Untersuchungen
epochemachend.
Durch F. A. Wolffs Theorie von der Entstehung der Homerischen Gedichte angeregt, unterzog Lachmann auch das Nibelungenlied
einer mit eminentem
Scharfsinn angestellten Prüfung in Bezug auf seine Urheberschaft. Er kam zu dem Resultat, daß in den verschiedenen
erhaltenen Handschriften eine dreifache Gestalt des Gedichts vorliege, eine verhältnismäßig älteste, um 1210 entstandene
und in der einen der Hohenemser Handschriften (der Münchener, A) bewahrte Dichtung, eine erste erweiternde Bearbeitung derselben
in der St. Galler Handschrift (B) und eine zweite vor 1225 verfaßte, wiederum erweiternde Bearbeitung in der
andern Hohenemser (Laßbergschen) Handschrift (C).
Lachmann suchte ferner zu erweisen, daß auch jene älteste Rezension der Handschrift A aus verschiedenen Stücken von ungleichem Alter bestehe. Einzelne Rhapsodien seien darin zu einem Ganzen zusammengeflossen und mit Unechtem gemischt worden. Bei der Auffindung dieses Unechten legte er ein bestimmtes Zahlensystem zu Grunde, da er erkannt haben wollte, daß kleinere Abschnitte von je 7 Strophen ein Lied von 28 Strophen bildeten. Solcher von verschiedenen Verfassern unabhängig gedichteten Lieder nahm er 20 an, sie nach sachlichen und sprachlichen Unterscheidungsmomenten ausscheidend und einzelne Strophen spätern Interpolatoren zuweisend.
Jene 20 Lieder sollte dann ein andrer Poet (Bearbeiter und Anordner) zu Einem Gedicht, unserm »Lied von der
Nibelunge Not«, zusammengefügt haben. Diese Theorie war zum unumstößlich erachteten Dogma der Lachmannschen Schule geworden.
Da trat 1854 A. Holtzmann gegen dasselbe mit scharfen Waffen
[* 20] auf, behauptete die Einheit des Gedichts, widerlegte mit schlagenden
Gründen Lachmanns Annahme, daß die Handschrift A die älteste Fassung des Nibelungenlieds
überliefere,
behauptete vielmehr, diese sei in C erhalten, stellte die Notwendigkeit der Annahme eines uralten, zusammenhängenden, aber
verloren gegangenen Gedichts auf und nahm als den Verfasser dieses letztern einen gewissen Konrad, Schreiber des Bischofs Pilgrim
von Passau,
[* 21] an, auf welchen die »Klage« hinweist. Zu gleicher Beurteilung der Handschriften gelangten F.
Zarnckes Nibelungenforschungen, und die neuen Ausgaben des Nibelungenlieds
von dem eben genannten Gelehrten (1856) und von Holtzmann
(1857) sind, jener Wertschätzung entsprechend, auf den Text C gegründet. In ein ganz neues Stadium trat die Nibelungenfrage,
als Fr. Pfeiffer 1862 die von ihm geteilte Ansicht Holtzmanns von der einheitlichen Schöpfung des Gedichts
dahin präzisierte, bez. abänderte, daß er eine ganz bestimmte Persönlichkeit
als den Dichter des Nibelungenlieds
bezeichnete.
Die Grundlage dieser Annahme besteht in dem notorischen Verhältnis, daß in Bezug auf die strophischen Formen der Poesie in
Deutschland bis gegen 1250 ein streng beobachtetes Gesetz galt: nämlich, daß der Erfinder einer Strophe
zugleich ihr Eigentümer war und allein sich ihrer bedienen durfte. Das Versmaß des Nibelungenlieds
aber, die Nibelungenstrophe
(s. unten), entspricht in ihrem Bau genau der
strophischen Form, welcher sich der älteste deutsche Liederdichter, der unter
dem Namen Kürenberg (s. d.) bekannte Minnesinger, in den von ihm
überlieferten Liedern bedient hat.
Demnach ist, so schließt Pfeiffer, die Nibelungenstrophe Eigentum des Kürenbergers, und dieser (dessen schöpferische Zeit
etwa zwischen 1120 und 1140 fällt) ist auch der Verfasser des Nibelungenlieds.
Zwar kann letzteres die Gestalt, in welcher
es heute vorliegt, aus formellen Gründen erst nach 1190 empfangen haben; allein dies widerlegt nicht
die Identifizierung seines Urhebers mit dem fraglichen Minnesinger. Danach wäre, wie schon Holtzmann nachzuweisen versuchte,
unser Nibelungenlied nicht das ursprüngliche Werk des Dichters, sondern die spätere, nach dem verfeinerten Geschmack der höfischen
Welt vorgenommene Umarbeitung eines ältern Gedichts, und die älteste Gestalt dieser Umarbeitung
läge in der Laßbergschen Handschrift (C) vor.
Von spätern Forschern trat namentlich K. Bartsch der Ansicht Pfeiffers bei, während Rieger, Müllenhoff, v. Liliencron, Zacher, Scherer, v. Muth und Henning Lachmanns Standpunkt festhielten. Bartsch stützt die Resultate seiner Studien vornehmlich auf Untersuchungen metrischer und sprachlicher Eigentümlichkeiten, insbesondere des Reims, [* 22] wobei ihm die genaue mit andern mittelalterlichen Dichtungen angestellt Vergleichung das Ergebnis lieferte, daß die ursprüngliche Abfassung des Nibelungenlieds in die Jahre 1140-1150 zu setzen sei, und daß wir weder in der von Lachmann bevorzugten Handschrift A noch in der von Holtzmann und Zarncke für die älteste erklärten Handschrift C den frühsten Text der spätern Bearbeitung zu suchen haben, sondern daß zwei Bearbeitungen des uns verlornen, in Assonanzen gedichteten Originals erhalten seien, deren eine durch C, die andre durch B (die St. Galler Handschrift) am besten vertreten sei, während A von letzterer nur einen gekürzten Text enthalte.
Dieser Annahme von zwei verschiedenen Rezensionen eines ältern Textes hat sich neuerdings, besonders nach den Untersuchungen von Paul (»Zur Nibelungenfrage«, in den »Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache«, [* 23] Bd. 3), auch Zarncke angeschlossen. Die Ansicht dagegen, daß jenes Original in die Mitte des 12. Jahrh. hinaufreiche und von dem Kürenberger herrühre, wird nur noch von wenigen geteilt. So hat die Lehre [* 24] von der Einheit des Gedichts, welche aus ästhetischen Gründen schon weit früher, unter andern durch L. Bauer und L. Uhland, vertreten wurde, auch vom Standpunkt der Wissenschaft aus eine schwer zu erschütterte Befestigung erhalten, wenn auch der Name des Dichters sich niemals mit Sicherheit wird feststellen lassen. - Die sogen. Nibelungenstrophe besteht aus vier paarweise gereimten Verszeilen, deren jede in zwei Hälften mit je drei Hebungen, aber von ungleichartiger Beschaffenheit zerfällt, indem die erste Hälfte einen weiblichen, die zweite einen männlichen Schluß hat, die zweite Hälfte der vierten Zeile aber vier Hebungen enthält. Im Auftakt können zwei Kürzen stehen, die Senkungen können auch ganz fehlen, so daß zwei Hebungen nebeneinander zu stehen kommen.
Vgl. Simrock, Die Nibelungenstrophe (Bonn [* 25] 1858).
[Ausgaben, Übersetzungen etc.] Unter den ältern Ausgaben des Nibelungenlieds sind die noch jetzt wichtigen: »Der Nibelungen Lied«, zum erstenmal in der ältesten Gestalt aus der St. Galler Handschrift herausgegeben von v. d. Hagen (Berl. 1820);
»Der Nibelunge Not und die Klage«, von K. Lachmann (das. 1826, 10. Abdruck des Textes 1881).
»Zwanzig Lieder von den Nibelungen«, von Lachmann (das. 1840); ¶
mehr
weitere Ausgaben lieferten Vollmer (Leipz. 1843), Zarncke (das. 1856; auch Ausgabe für Schulen, von beiden 6. Aufl. 1887), Holtzmann (Stuttg. 1857), Bartsch (Leipz. 1867, 6. Aufl. 1886; größere Ausg., das. 1875 bis 1876, 2 Bde.), A. v. Keller (Stuttg. 1880). Wörterbücher zum Nibelungenlied gaben Lübben [* 27] (3. Aufl., Oldenb. 1877) und Bartsch (Leipz. 1880) heraus. Ein phototypischer Abdruck der Hohenems-Münchener Handschrift (A) mit Einleitung von Laistner erschien 1886 in München. [* 28] - Von den kritischen und historischen Schriften über das Nibelungenlied sind die bedeutendsten: Lachmann, Über die ursprüngliche Gestalt des Gedichts von der Nibelunge Not (Berl. 1816);
v. d. Hagen, Die Nibelungen, ihre Bedeutung für die Gegenwart und für immer (das. 1819);
W. Müller, Versuch einer mythologischen Erklärung der Nibelungensage (das. 1841);
Holtzmann, Untersuchungen über das Nibelungenlied (Stuttg. 1854);
Derselbe, Kampf um der Nibelungen Hort, gegen Lachmanns Nachtreter (das. 1855);
Zarncke, Zur Nibelungenfrage (Leipz. 1854);
Pfeiffer, Der Dichter des Nibelungenlieds (Wien [* 29] 1862);
Bartsch, Untersuchungen über das Nibelungenlied (das. 1865);
Wilmanns, Beiträge zur Erklärung und Geschichte des Nibelungenlieds (Halle [* 30] 1877);
Henning, Nibelungenstudien (das. 1883).
Ein vollständiges Verzeichnis der Nibelungenlitteratur findet sich in Zarnckes Ausgabe des Gedichts.
Vgl. Fischer, Die Forschungen über das Nibelungenlied seit Lachmann (Leipz. 1874);
R. v. Muth, Einleitung in das Nibelungenlied (Paderb. 1877).
Die gelungensten deutschen Übersetzungen des Nibelungenlieds sind die von Simrock (Berl. 1827; 40. Aufl., Stuttg. 1880), Bartsch (2. Aufl., Leipz. 1880) und L. Freytag (2. Aufl., Berl. 1886). Andre Übertragungen verfaßten Pfizer (Stuttg. 1842), Braunfels (Frankf. 1846), Marbach (4. Aufl., Leipz. 1872), Gerlach (3. Aufl., Dresd. 1874), Schröter (Jena [* 31] 1882, im Versmaß der Stanze), W. Hahn [* 32] (Stuttg. 1884), Emil Engelmann (das. 1885) u. a. Auch wurde das Nibelungenlied ins Holländische, [* 33] Französische, Englische [* 34] (z. B. von Birch, 3. Aufl., Münch. 1887), Italienische, Ungarische und Russische [* 35] übersetzt.
Eine Bearbeitung in deutschen Romanzen verfaßte Fr. Naumann (Leipz. 1866). Unter den selbständigen Dichtungen der Neuzeit sind besonders drei Werke, Hebbels dramatische Trilogie »Die Nibelungen« (1862),
welche den ganzen im N. enthaltenen Stoff zur Darstellung bringt, dann Jordans epische Dichtung »Die Nibelunge« (1869) u. R. Wagners vierteiliges Musikdrama »Der Ring des Nibelungen« (1863),
welche beide der nordischen Sage folgen, als bedeutend hervorzuheben. Andre dramatische Behandlungen des gewaltigen Stoffes sind Fouqués Trilogie »Der Held des Nordens« (1809),
Raupachs Tragödie »Der Nibelungen Hort« (1834),
Dorns Oper »Die Nibelungen« (1855),
die Dramen: »Brunhilde« von Geibel (1857),
»Kriemhild« von Hosäus (1866),
»Sigufried« von Ettmüller (1870),
»Kriemhild« von Arnd-Kürenberg (1874),
»Kriemhild« von Wilbrandt (1877) u. a.
Vgl. v. Wolzogen, Der Nibelungenmythus in Sage und Litteratur (Berl. 1876);
Rehorn, Die deutsche Sage von den Nibelungen in der deutschen Poesie (Frankf. 1877);
Stammhammer, Die Nibelungendramen seit 1850 (Leipz. 1878).
Unter den bildlichen Darstellungen nehmen die von Amsler, Lips, Barth etc. gestochenen Zeichnungen von P. Cornelius und die Fresken Schnorrs v. Carolsfeld in der Residenz zu München den obersten Rang ein.