Nibelungenhort
,
s. Nibelungen. ¶
Nibelungen
(Niflungen),
in der deutschen Sage ein Zwerggeschlecht des Nordens, nach dem König Nibelung
(»Sohn des Nebels«, d. h. der Unterwelt) benannt, war im Besitz großer Reichtümer, des Nibelungenhorts, den Siegfried (s. d.)
gewann, nachdem er die Könige Schilbung und Nibelung getötet und den Zwerg Alberich überwunden hatte. Seitdem führen Siegfrieds
Mannen den Namen Nibelungen
, und als nach dessen Ermordung der Hort in Besitz der Burgunden gelangt, geht derselbe
auf diese über, die ihn fortan in den Heldengedichten behalten. Vgl. Nibelungenlied und Sigurd.