Negation
(lat.), Verneinung, d. h. Aufhebung eines andern
in
Gedanken Gesetzten, daher stets auf eine vorausgegangene Bejahung oder
Position bezüglich. Der
Ausdruck für die reine Verneinung,
das
Nichts, bezeichnet eben nichts, d. h. nicht etwas, und jede Verneinung oder Negation
hat
also nur einen
Sinn als Aufhebung einer Bejahung und findet ihre
Stelle lediglich in den Beziehungen der
Gedanken, also im
Urteil. Mit dem
Satze z. B.: »die
Kugel ist kein
Kubus, oder die
Pflanze ist kein
Tier« soll nicht gesagt werden,
daß
Kugel oder
Kubus,
Pflanze oder
Tier negativ seien, sondern nur, daß der
Begriff der
Kugel nicht mit dem
Prädikat
Kubus und die
Pflanze nicht mit dem
Prädikat
Tier gedacht werden könne.
Solche negative Urteile sagen demnach aus, daß der eine Begriff nicht Prädikat des andern sein könne, wogegen negative Begriffe solche heißen, deren Inhalt lediglich durch die Verneinung eines andern Begriffs gegeben ist, z. B. Finsternis als Abwesenheit des Lichts, Freiheit als Verneinung des Zwanges etc. Negative Merkmale eines Begriffs gibt es streng genommen nicht, doch pflegt man mit diesem Ausdruck häufig die ausdrücklich von einem andern Begriff ausgeschlossen Merkmale zu bezeichnen. Die Anwendung des Begriffs der Verneinung ist immer relativ, und darauf beruht der Begriff der negativen Größen in der Mathematik, welcher sich nicht ¶
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auf die Großen selbst, sondern nur auf ihre Beziehungen zu einander bezieht. Gleicherweise deutet auch der reelle Gegensatz
der Kräfte, der Qualitäten etc. stets auf ein Verhältnis der Entgegensetzung hin, wie denn z. B. eine jede mechanische Kraft
[* 3] an und für sich positiv ist und der Begriff der Negation
, der den Gegensatz derselben gegen eine andre voraussetzt,
nur insofern auf sie Anwendung finden kann, als beide Kräfte miteinander in Vergleichung gebracht werden können.