Ne
bis
in
idem
(lat., »Nicht
zweimal gegen dasselbe«),
Rechtssprichwort, wonach dieselbe
Handlung nicht zweimal zum Gegenstand eines
rechtlichen
Verfahrens gemacht werden kann.
Ne bis in idem
30 Wörter, 216 Zeichen
Ne
bis
in
idem
(lat., »Nicht
zweimal gegen dasselbe«),
Rechtssprichwort, wonach dieselbe
Handlung nicht zweimal zum Gegenstand eines
rechtlichen
Verfahrens gemacht werden kann.