Nebenweg
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in der Zollverwaltung im Gegensatz zur Zollstraße jeder Weg, auf welchem zoll- und kontrollpflichtige Waren nicht über die Landesgrenze gebracht werden dürfen.
Nebenweg
52 Wörter, 402 Zeichen
Nebenweg,
in der Zollverwaltung im Gegensatz zur Zollstraße jeder Weg, auf welchem zoll- und kontrollpflichtige Waren nicht über die Landesgrenze gebracht werden dürfen.