Titel
Nation
(lat.,
Völkerschaft), ein nach Abstammung und
Geburt, nach
Sitte und
Sprache
[* 2] zusammengehöriger
Teil der Menschheit;
Nationalität, die Zugehörigkeit zu diesem. Nach heutigem deutschen Sprachgebrauch decken sich die
Begriffe
Nation
und
Volk keineswegs, man versteht vielmehr unter
»Volk« die unter einer gemeinsamen
Regierung vereinigten
Angehörigen eines
bestimmten
Staats. Wie sich aber die
Bevölkerung
[* 3] eines solchen aus verschiedenen
Nationalitäten zusammensetzen kann, so können
auch umgekehrt aus einer und derselben Nation
verschiedene Staatswesen gebildet werden.
Denn manche Nationen
, und so namentlich die deutsche, sind kräftig genug, um für mehrere Staatskörper
Material zu liefern.
Das
Wort Nation
bezeichnet, wie
Bluntschli sagt, einen Kulturbegriff, das
Wort
»Volk« einen Staatsbegriff. Man kann also z. B. sehr
wohl von einem österreichischen
Volk, nicht aber von einer österreichischen Nation
sprechen. Zu beachten
ist ferner, daß nach englischem und französischem Sprachgebrauch der
Ausdruck Nation
gerade umgekehrt das Staatsvolk (die sogen.
politische
Nationalität) bezeichnet, während für die Nation
im deutschen
Sinn des
Wortes, für das Naturvolk (die sogen. natürliche
Nationalität), die
Worte Peuple (franz.) und
People (engl.) gebräuchlich sind.
In dem
Begriff der Nation
liegt das
Bewußtsein der gemeinsamen Abstammung und das
Bewußtsein der Zusammengehörigen überhaupt:
das Nation
algefühl. Ebendieses nationale
Selbstbewußtsein ist es aber, welches zugleich den
Gegensatz zwischen der einen
und der andern Nation
hervortreten läßt.
Kann zudem eine Nation
auf eine große Vergangenheit zurückblicken,
oder nimmt sie unter den verschiedenen Nationen eine
besonders hervorragende
Stellung ein, so steigert sich das Nationalgefühl
zum Nationalstolz, während sich jener
Gegensatz zwischen verschiedenen
Nationalitäten zuweilen bis zum Nationalhaß verschafft.
Mit dem Nationalgefühl steht der nationale Selbsterhaltungstrieb im Zusammenhang; darum gilt jeder Nation die Nationalfreiheit als höchstes Gut, und die Nationalehre verbietet ihr die freiwillige Unterwerfung unter eine andre Nation. Aus demselben Grund ist auch jede Nation auf die Erhaltung ihrer nationalen Eigentümlichkeiten bedacht, vor allem auf die der Nationalsprache, denn auf dieser beruht zumeist das Wesen der Nation, und sie ist es, welche die Stammesgenossen am engsten verbindet.
Festigkeit [unkorrigie
![Bild 56.705: Festigkeit [unkorrigiert] Bild 56.705: Festigkeit [unkorrigiert]](/meyers/thumb/56/56_0705.jpeg)
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Festigkeit.Dazu kommt bei den Kulturvölkerschaften eine gemeinsame Nationallitteratur, in welcher die Nationalsitte ihren besten Ausdruck findet. Denn wie die Ausdrucksweise jeder Nation, d. h. ihre Sprache, eine besondere ist, so pflegt es auch ihre Anschauungs- und Auffassungsweise auf dem sittlichen Gebiet, der Nationalcharakter, zu sein. Am leichtesten wird natürlich einer Nation die Erhaltung ihrer Selbständigkeit dann werden, wenn sie allein ohne anderweite nationale Elemente einen Staat bildet, und ebendieser Staat wird sich durch besondere Stetigkeit und Festigkeit [* 4] auszeichnen, weil er eine natürliche Grundlage hat.
Jedenfalls ist es für einen Staat von großer Bedeutung, wenn eine Hauptnationalität die Basis desselben bildet. Sind aber in einem Staatswesen verschiedene Nationalitäten vereinigt, so können für die politische Behandlungsweise derselben folgende Systeme zur Anwendung kommen:
1) das System der Unterdrückung, welches z. B. von Rußland der polnischen Nation gegenüber befolgt worden ist;
2) das System der Verschmelzung, das altrömische und das französische System;
3) das System der Gleichberechtigung der verschiedenen Nationalitäten, auch wohl das deutsche System genannt, welches aber auch in der Schweiz [* 5] mit bestem Erfolg angewendet worden ist. Verwerflich war dagegen die Art und Weise, wie dieses System früher zum Zweck der Erhaltung der österreichischen Monarchie von österreichischen Staatsmännern, namentlich von Metternich, lange Zeit hindurch zur Anwendung gebracht worden ist, indem hier die einzelnen Nationalitäten gegeneinander aufgereizt und die eine durch die andre in Schach gehalten wurden.
Das politische Leben der Neuzeit hat die Bildung nationaler Staaten besonders begünstigt. Dies zeigt sich nicht nur in dem erfolgreichen Streben der in verschiedene Staaten zersplitterten Nationen nach einem einheitlichen Staatswesen, wie dies namentlich in Italien [* 6] und Deutschland [* 7] der Fall war, sondern auch in den Bestrebungen verschiedener zu einem gemeinsamen Staatskörper vereinigte Nationalitäten nach politischer Selbständigkeit, wie in Österreich-Ungarn. [* 8]
Nationalanlehen - Nati

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Seite 12.3.Man hat es sogar geradezu als ein politisches Prinzip hingestellt, daß jede Nation es als ihr Recht beanspruchen könne, einen besondern Staat zu bilden (Nationalitätsprinzip). Allein dieser Grundsatz kann in seiner radikalen Auffassung und Ausführung, wie ihn Napoleon III. zur Grundlage seiner Politik erhoben hatte, nicht gutgeheißen werden. Denn nicht jede Nation hat die Kraft, [* 9] einen lebensfähigen Staat zu bilden, und umgekehrt sind manche Nationen kräftig und vielseitig genug, um die Grundlage für verschiedene Staaten abgeben zu können. Daß übrigens Napoleon III. das Nationalitätsprinzip zumeist nur als Mittel zur Erreichung selbstsüchtiger Zwecke ¶
mehr
benutzt hat, geht am besten aus seiner Handlungsweise Mexiko [* 11] gegenüber sowie aus der Annexion von Savoyen und Nizza, [* 12] welche zu diesem Prinzip im direkten Gegensatz standen, hervor. Immerhin muß aber die nationale Theorie, wonach der Staat auf wesentlich nationaler Grundlage beruhen soll, freilich mit der gehörigen historischen Einschränkung, dem einseitigen Festhalten an dem sogen. Legitimitätsprinzip (s. d.) und der Gleichgewichtstheorie des Wiener Kongresses gegenüber als ein wichtiger Fortschritt in der Entwickelung des politischen Völkerlebens bezeichnet werden.
Vgl. v. Kremer, Die Nationalitätsidee und der Staat (Wien [* 13] 1885).