Nassr
(arab.), s. Böser Blick. ^[= auch Böses Auge, Augenzauber, ein Aberglauben, nach dem gewisse Menschen mit dämonischen Mächten ...]
Nassr
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Nassr
(arab.), s. Böser Blick. ^[= auch Böses Auge, Augenzauber, ein Aberglauben, nach dem gewisse Menschen mit dämonischen Mächten ...]
Blick (böses Auge, [* 4] lat. Fascinum, daher Fascination, griech. Baskania, ital. Fascino dei malvagiocchi, engl. evil eye), nach altem und weitverbreitetem Aberglauben die gewissen Personen innewohnende Zauberkraft, durch Blicke (oder auch durch damit verbundene Worte) andre Personen oder fremdes Eigentum zu behexen und ihnen dadurch zu schaden. Bei den Alten waren die Thebaner wegen ihres »bösen Blicks« berüchtigt, ebenso die Illyrier, Triballer und alle Frauen mit doppeltem Augenstern.
Noch jetzt glaubt man in Italien, [* 5] bei den Albanesen und Neugriechen, in Irland sowie in Rußland, Polen und Rumänien [* 6] sehr allgemein an den bösen Blick. In Neapel [* 7] nennt man die mit dem bösen Blick behaftete Person Jettatore (richtiger Gettatore) und die Bezauberung selbst Jettatura, Ausdrücke, die sich auch in andre Sprachen verbreitet haben. Die Alten kannten mancherlei Mittel (Amulette, Formeln, Handlungen oder Gebärden), um sich vor der Macht des bösen Blicks zu schützen. In Italien trägt man zum gleichen Zweck noch jetzt ein Amulett ¶
in Form eines Hörnchens (Abkömmling des antiken Fascinum [s. d.], das als Symbol des landsegnenden Liber pater zugleich als Gegenzauber galt), oder man macht wenigstens, wenn der böse Blick droht, das Zeichen eines Hörnchens mit den Fingern von sich weg. Überhaupt aber gilt als Abwendungsmittel eine Fratze, die, mit der Hand [* 9] (sogen. »Feige«) oder dem Gesicht [* 10] gemacht, das drohende Übel verscheucht.
Vgl. Jahn in den Abhandlungen der Königlich [* 11] sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig, [* 12] 1855. Vgl. Berufen.