Narrheit
(Fatuitas, Moria), s. v. w. Geistesschwäche, s. Idiotie.
Narrheit
7 Wörter, 67 Zeichen
Narrheit
(Fatuitas, Moria), s. v. w. Geistesschwäche, s. Idiotie.
(Imbecillitas, Dementia), Inbegriff der sämtlichen Abstufungen krankhaft verminderter Intelligenz, für welche gemeinhin die Namen Blödsinn, Stumpfsinn, Schwachsinn, Einfalt, Idiotismus teils ohne Unterschied, teils mit Unterscheidung der verschiedenen Grade gebraucht werden. Allen diesen Bezeichnungen gemeinschaftlich ist die krankhafte Grundlage, so daß die Dummheit (stupiditas), d. h. die mangelhafte Fähigkeit eines Individuums, richtige Vorstellungen und richtige Schlüsse zu bilden, oder die Langsamkeit der geistigen Hergänge (tardum ingenium) oder die Unwissenheit, welcher die Kenntnisse von Thatsachen zur Bildung eines richtigen Urteils fehlen, nicht unter die Geistesschwäche, also nicht unter die Kategorie der Geisteskrankheiten fallen. In ihren leichtern Graden ist die psychische Schwäche oft sehr schwer zu erkennen, denn nicht so selten kommt der Irrenarzt in die Lage, gerade bei ausgeprägten Fällen von Geistesschwäche eine gewisse durchtriebene Verschlagenheit und scheinbar verwickelte Gedankenkombination vorzufinden.
In der Einteilung der überaus mannigfachen Grade von geistiger Schwäche weichen die Autoren vielfach voneinander ab; man unterscheidet den Stumpfsinn (imbecillitas), Unfähigkeit aller Seelenvermögen zu normaler Thätigkeit, Stumpfheit der Sinnesorgane, Dumpfheit der Empfindungen, Schwäche der Besonnenheit, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der Phantasie, der Urteilskraft, wobei Aufregung von Affekten möglich ist; Blödsinn (amentia, fatuitas), höchste Schwäche aller Seelenvermögen, der Erkenntnis, des Empfindens und Begehrens, womit fester Wille und heftige Affekte unvereinbar sind. In Bezug auf die Ursachen der Geistesschwäche lassen sich folgende Formen aufstellen: Die angeborne Geistesschwäche (Idiotie, s. d.) ist teils die Folge mangelhafter Entwickelung, namentlich angeborner Kleinheit des Gehirns oder einzelner Abschnitte desselben, teils beruht sie auf angebornem Mangel ganzer Hirnteile, z. B. des Balkens, teils endlich entsteht sie infolge fehlerhafter Schädelbildung, indem die Schädelhöhle ungewöhnlich klein bleibt und folglich die normale Ausbildung des Gehirns mechanisch unmöglich macht. Die meisten Fälle solcher fehlerhaften Schädelbildung beruhen auf frühzeitiger knöcherner Verschmelzung (sogen. ¶
Synostosis) der Schädelknochen untereinander; denn das Wachstum der Schädelknochen hört auf, sobald sie miteinander verschmolzen sind. In den Bereich der angebornen Geistesschwäche gehört auch der endemische Blödsinn oder der Kretinismus. Die sekundäre Geistesschwäche ist ein Folgezustand sehr verschiedenartiger Gehirnkrankheiten, welche meist dem mittlern Lebensalter angehören und sämtlich mit mehr oder weniger ausgedehnter Zerstörung und Entartung der Hirnsubstanz verbunden sind.
Der Gehirnschwund (s. d.) nach Entzündungsprozessen des Hirns und seiner Häute, Kopfverletzungen, Gehirnerweichung, Vereiterung und Verhärtung des Gehirns, die Epilepsie etc. sind Zustände, welche in ihrem Ausgang zu völliger Vernichtung aller höhern Seelenthätigkeiten, d. h. zum »terminalen Blödsinn«, führen. Die senile Geistesschwäche (Greisenschwachsinn) kommt im höhern Lebensalter vor und ist in ihren stärkern Graden wohl stets auf den im Greisenalter so gewöhnlichen Schwund des Gehirns zurückzuführen. Jede der genannten Formen von Geistesschwäche kann alle Grade bis zum vollendetsten Blödsinn durchlaufen. - Die Geistesschwäche ist sehr häufig mit Geistesverwirrung, mit Verrücktheit, verbunden, was am häufigsten bei der sekundären Geistesschwäche als der Nachkrankheit des Wahnsinns, aber auch zuweilen bei der primitiven und dem Greisenblödsinn beobachtet wird.
Von den leiblichen Abnormitäten, welche die Geistesschwäche zu begleiten pflegen, sind die hervorstechendsten und konstantesten: die Unempfindlichkeit des peripherischen Nervensystems, namentlich auch der Eingeweidenerven (daher Gefräßigkeit ohne Heißhunger), Schwächung oder Aufhebung der Empfindung, Laßheit der Haltung, Unbehilflichkeit der Bewegungen bis zur vollkommenen Lähmung (der Extremitäten, der Sprachwerkzeuge, der Schließmuskeln) etc. -
Die Prognose der Geistesschwäche ist bis auf seltenere Fälle vorübergehender Demenz (transitorischer Blödsinn) im allgemeinen höchst ungünstig: die erworbene Geistesschwäche wird nie geheilt, denn sie ist das Symptom von pathologischen Gehirnzuständen, welche unheilbar sind und sogar das Leben bedrohen können;
selbst die mit primärer, angeborner Geistesschwäche behafteten Individuen erreichen in der Regel kein hohes Alter.
Bei den niedern Graden der Geistesschwäche der Kinder haben konsequente Erziehungs- und Bildungsversuche zuweilen einen gewissen Erfolg, welcher jedoch nur selten den gehegten Erwartungen entsprechen wird.
In rechtlicher Hinsicht wird die Geistesschwäche ebensowohl in Beziehung auf Disposition- wie auf Zurechnungsfähigkeit Gegenstand der Beurteilung. Die Frage ist in diesen Fällen entweder: ob das Individuum mit hinreichenden intellektuellen Kräften begabt ist oder sein wird, um vor dem Gesetz gültige bürgerliche Handlungen zu vollziehen, oder: ob es mit hinreichenden intellektuellen Kräften begabt war, um gewisse gesetzwidrige Handlungen vermeiden zu können. So häufig auch diese Frage verhandelt werden muß, so fehlt es doch an bestimmten Regeln, welche bei ihrer Behandlung zur Richtschnur dienen könnten.
Nr. | Ergebnis | Geistesschwäche |
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1 | Geis|tes|schwä|che, die <o. Pl.> (veraltend): geistige Behinderung. |
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