Nadelgelder
,
auch
Spielgelder oder
Spillgelder, ursprünglich Gaben, welche der Ehemann der
Ehefrau an barem
Gelde zur
Verfügung übergiebt. Ihr Zweck ist, zur Beschaffung von Gegenständen zu dienen, welche ausschließlich
zum Gebrauche,
Vorteil oder Vergnügen der Frau bestimmt sind. Der Betrag pflegt in den
Eheverträgen der regierenden Familien
und des hohen
Adels genau bestimmt zu werden, übertragen wird das Wort auch von Geldgaben gebraucht, welche in reichen Familien
der
Vater der verheirateten Tochter verspricht oder gewährt. In einzelnen Hausgesetzen regierender Familien
haben Nadelgelder
noch eine andere Bedeutung; sie bezeichnen eine gewisse
Rente, die einer ledigen Tochter des
Souveräns, auch wohl
eines Thronfolgers, falls sie volljährig ist, bis zu ihrer Verheiratung alljährlich von dem
Staate oder aus dem Hausvermögen
gezahlt wird.