Nadelgeld
(Spillgeld), jährliche
Summe
Geldes, welche der
Frau aus dem
Einkommen ihres
Mannes zur Bestreitung ihrer kleinen
Ausgaben für
Kleidung,
Putz und Leibwäsche ausgesetzt wird, wie dies namentlich bei dem
Abschluß von
Ehen des hohen
Adels üblich ist. In manchen
Ländern sind die
Unterthanen verpflichtet, bei der Vermählung des
Landesherrn der Gemahlin (ähnlich
der Prinzessinsteuer) gewisse Nadelgelder
auszusetzen, deren Betrag verfassungs- oder observanzmäßig feststeht.