Nachverfahren
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im Zivilprozeß das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesleistung bedingten Endurteils.
Nachverfahren
24 Wörter, 212 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Nachverfahren,
im Zivilprozeß das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesleistung bedingten Endurteils.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Nachverfahren,
das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesauflage bedingten Urteils (s. Läuterung).