Nachtrag
setat
(Supplementaretat), der Etat, welcher nach Festsetzung des für eine bestimmte Zeit gültigen Budgets festgestellt wird, um weitern im Etat nicht vorgesehenen Bedürfnissen (unzutreffenden Voranschlägen, inzwischen eingetretenen Änderungen) zu genügen. Vgl. Budget.