Nachtmahls
bulle
(Bulla In coena Domini), s. Bulle.
Nachtmahlsbulle
7 Wörter, 51 Zeichen
Nachtmahlsbulle
(Bulla In coena Domini), s. Bulle.
(deutsch Boll), Stadt im schweizer. Kanton Freiburg, [* 3] in fruchtbarer Ebene (769 m ü. M.) am Eingang des Alpenlandes von Gruyère und mit Romont (Linie Freiburg-Lausanne) durch Eisenbahn verbunden, hat (1880) 2494 Einw., welche Handel mit Vieh, Käse und Holz [* 4] treiben.
(mittellat. Bulla), eigentlich Metallabguß von Siegelstempeln (s. Siegel), die zur Bekräftigung von Staatsurkunden gebraucht wurden; dann die Kapsel, welche das einer Urkunde angehängte Siegel enthält; endlich die Urkunde selbst. Der Ausdruck ¶
wurde früher auch für die von Kaisern ausgestellten Urkunden gebraucht (am bekanntesten ist die Goldene Bulle Kaiser Karls IV.), seit längerer Zeit aber bezeichnet man damit nur noch die Erlasse der Päpste. Das Siegel ist gewöhnlich aus Blei [* 6] und zeigt bis ins 16. Jahrh. auf dem Avers die Brustbilder der Apostelfürsten (Petrus und Paulus), später das Wappen [* 7] des Papstes, auf dem Revers den Namen des betreffenden Papstes. Bullen, welche ein Papst in der Zeit zwischen seiner Wahl und Weihe ausfertigt, tragen auf dem Siegel, dessen Wappenseite leer gelassen ist, nur den Namen des Papstes (halbe Bullen).
Die Bullen sind auf Pergament geschrieben und zwar auf die rauhe Seite desselben und mit gotischen Buchstaben. Die Schnur, an welcher das Siegel hängt, ist bei Gnadensachen von gelber oder roter Seide, [* 8] sonst von grauem Hanf. Die Sprache [* 9] ist die lateinische, nur in Bullen an die unierten Griechen die griechische. Als Überschrift trägt jede Bulle Namen und Titel des betreffenden Papstes. Citiert werden die Bullen nach den Anfangsworten. Zu ihrer Gültigkeit ist in der Regel, soweit sie in das staatliche Gebiet eingreifen, das landesherrliche Placet erforderlich. - Die berühmtesten Bullen sind: die Bullen Clericis laïcos und Unam sanctam, die Bonifacius VIII. 1296 und 1302 gegen Philipp den Schönen von Frankreich erließ;
In coena Domini, 1362 von Urban V. gegen die Ketzer erlassen und später erweitert, eine feierliche Verfluchung aller Nichtkatholiken enthaltend;
Execrabilis, von Pius II. 1460 erlassen, die Unterordnung der Konzile unter den Papst aussprechend;
Exsurge Domine, von Leo X. gegen Luther 1520 erlassen und von letzterm verbrannt;
Dominus ac Redemptor noster, Aufhebung des Jesuitenordens durch Clemens XIV., 1773;
Ecclesia Christi, die Bulle über das Konkordat mit Frankreich von 1801;
Sollicitudo omnium, Wiederherstellung des Jesuitenordens durch Pius VII., 1814;
Ineffabilis, enthält das Dogma von der unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria, 1854 von Pius IX. erlassen;
die Bulle. De salute animarum beschäftigt sich mit der Einrichtung der katholischen Kirche in Preußen, [* 10] während durch die Bulle Pastor aeternus die päpstliche Unfehlbarkeit verkündet ist.
Die wichtigern päpstlichen Bullen und Breven sind in den sogen. Bullarien gesammelt. Die besten Ausgaben sind das »Bullarium magnum a Leone Magno usque ad Benedictum XIII.« (Luxemb. 1727 ff., mit Supplem. 19 Bde.); Coquelines, Bullarum etc. collectio (Rom [* 11] 1733 ff., 14 Bde.; neue Ausg., Turin [* 12] 1857),
woran sich für die neuere Zeit das Werk von Barberi: »Magnum bullarium Romanum« (Rom 1835 ff., 19 Bde.) anschließt.
Vgl. Eisenschmid, Römisches Bullarium, oder Auszüge der merkwürdigsten römischen Bullen (Neust. a. d. Orla 1831, 2 Bde.).