Nützlichke
itsmuster,
auch
Gebrauchsmuster genannt, sind solche Vorbilder für die Form von Industrieerzeugnissen,
bei welchen nur die an die Form sich knüpfende besondere Nützlichkeit
und Brauchbarkeit des Erzeugnisses diesem
einen besondern Wert verleiht, bei welchem also das
Neue und Eigentümliche nicht in der Form für sich, sondern wesentlich
in der gewerblichen Nutzbarkeit zu finden ist (Entsch.
d. D.
H.-G. v. Die Nützlichke
itsmuster unterscheiden sich von den sogen.
Geschmacksmustern, da diese dazu »bestimmt oder geeignet sein müssen,
den
Geschmack oder das ästhetische
Gefühl zu befriedigen«. In verschiedenen
Ländern ist ein geistiges Eigentumsrecht an den
Nützlichke
itsmustern anerkannt, so in den
Vereinigten Staaten
[* 2] von
Nordamerika
[* 3] durch
Gesetz vom in
England durch
Gesetz vom In
Deutschland
[* 4] werden die Nützlichke
itsmuster in großem
Umfang durch das Patentgesetz vom geschützt,
ohne daß ein
Zwang hierzu für die Patentbehörde vorliegt; da diese
Ausdehnung
[* 5] des
Patentschutzes auf jene
Muster indessen
viele Unzuträglichkeiten im
Gefolge hat, so wird
Deutschland in nächster Zeit mit der Schaffung eines besondern
Schutzes der
Nützlichke
itsmuster vorgehen, da auch das
Gesetz, betreffend den
Schutz von
Mustern und
Modellen, vom hier nicht
gut anwendbar ist.
O.