Mutter
(Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen (Kindern), die sie geboren hat.
Uneheliche Kinder teilen Namen und Stand der Mutter, eheliche Namen und Stand
mehr
des Vaters. Erstere stehen nur zu der Mutter, nicht, wie die ehelichen, zu ihrem Erzeuger und Vater in einem Familien- und Verwandtschaftsverhältnis.
Vgl. Zmigrodzki, Die Mutter bei den Völkern des arischen Stammes (Münch. 1886), und Art. Mutterrecht. - ist außerdem s. v. w. Gebärmutter; in der Technik s. v. w. Schraubenmutter.