Mutter
(Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen (Kindern), die sie geboren hat.
Mutterbänder - Mutterk

* 2
Seite 11.946.
Uneheliche Kinder teilen
Namen und
Stand der Mutter
, eheliche
Namen und
Stand
¶
mehr
des Vaters. Erstere stehen nur zu der Mutter
, nicht, wie die ehelichen, zu ihrem Erzeuger und Vater in einem Familien- und Verwandtschaftsverhältnis.
Vgl. Zmigrodzki, Die Mutter
bei den Völkern des arischen Stammes (Münch. 1886), und Art. Mutterrecht. - ist außerdem s. v. w.
Gebärmutter;
[* 3] in der Technik s. v. w. Schraubenmutter.