Musterwirtschaften,
solche Wirtschaften, die durch ihre Einrichtung und Führung andern Wirtschaften zum Muster dienen sollen. Zu der Zeit, als es bei uns noch an Gelegenheit zur Erlernung richtigen landwirtschaftlichen Betriebs fehlte, waren die gut geführten Wirtschaften einzelner Privaten die von den Standesgenossen eifrig besuchten Orte, um sich durch Augenschein von dem Bessern belehren zu lassen (so z. B. Thaers Wirtschaft in Celle, s. Landwirtschaft, S. 477). Dadurch veranlaßt, errichteten dann die Regierungen solche und zwar da, wo sie glaubten, am meisten Nutzen damit zu stiften, nämlich in Verbindung mit den Lehranstalten für Landwirte (s. Landwirtschaftliche Lehranstalten). So entstand die Akademie mit Musterbetrieb und so die Meinung, daß eine Lehranstalt ohne diese Zugabe wirkungslos bleibe. Man vergaß aber dabei leider, den Besuchern auch Einsicht in die verwendeten Mittel zu gewähren, und als es dann bald nicht mehr an einer genügenden Zahl von gut geführten Wirtschaften fehlte und diese selbstverständlich größern Vertrauens sich erfreuten als jene, welche aus dem großen Staatsfonds unterhalten wurden, verloren allmählich die an Interesse. Gegenwärtig errichtet man sie staatlicherseits nur noch da, wo es unter den Privaten an Musterbetrieb fehlt, oder man unterstützt einzelne Private in ihrem Thun. Notwendig ist aber, wenn die Musterwirtschaft belehrend für andre wirken soll, daß sie im ganzen Betrieb offen vor jedermann daliege und in allem sich auszeichne. Sie muß nicht Fremdes, sondern das für die lokalen Verhältnisse Beste darstellen, richtig organisiert und dirigiert werden und ihre Resultate auf Grund exaktester Buchführung veröffentlichen. Vgl. Schwarz, Die bäuerlichen Musterwirtschaften, Berl. 1851).