Musterwirt
schaften,
landwirtschaftliche Anstalten oder Betriebe, die sich durch in jeder Hinsicht vorzügliche Einrichtung und Leitung auszeichnen und somit zur Nachahmung dienen.
Von einer Musterwirt
schaft verlangt man, daß sie nach einem
System
eingerichtet ist, und dieses in allen Einzelheiten auf solche
Weise durchgeführt werde, wie es die vorteilhafteste
Benutzung der bewirtschafteten
Fläche erfordert. Es gehört mithin dazu ein musterhaftes
System und ein rentabler Betrieb.