Musterwirt
schaften,
solche Wirtschaften, die durch ihre Einrichtung und Führung andern Wirtschaften zum Muster dienen sollen. Zu der Zeit, als es bei uns noch an Gelegenheit zur Erlernung richtigen landwirtschaftlichen Betriebs fehlte, waren die gut geführten Wirtschaften einzelner Privaten die von den Standesgenossen eifrig besuchten Orte, um sich durch Augenschein von dem Bessern belehren zu lassen (so z. B. Thaers Wirtschaft in Celle, [* 2] s. Landwirtschaft, S. 477). Dadurch veranlaßt, errichteten dann die Regierungen solche und zwar da, wo sie glaubten, am meisten Nutzen damit zu stiften, nämlich in Verbindung mit den Lehranstalten für Landwirte (s. Landwirtschaftliche Lehranstalten). So entstand die Akademie mit Musterbetrieb und so die Meinung, daß eine Lehranstalt ohne diese Zugabe wirkungslos bleibe.
Man vergaß aber dabei leider, den Besuchern auch Einsicht in die verwendeten
Mittel zu gewähren, und
als es dann bald nicht mehr an einer genügenden Zahl von gut geführten
Wirtschaften fehlte und diese selbstverständlich
größern Vertrauens sich erfreuten als jene, welche aus dem großen Staatsfonds unterhalten wurden, verloren allmählich
die an
Interesse. Gegenwärtig errichtet man sie staatlicherseits nur noch da, wo es unter den
Privaten
an Musterbetrieb fehlt, oder man unterstützt einzelne
Private in ihrem
Thun. Notwendig ist aber, wenn die Musterwirt
schaft
belehrend für andre wirken soll, daß sie im ganzen Betrieb offen vor jedermann daliege und in allem sich auszeichne. Sie
muß nicht
Fremdes, sondern das für die lokalen Verhältnisse
Beste darstellen, richtig organisiert und
dirigiert werden und ihre
Resultate auf
Grund exaktester
Buchführung veröffentlichen.
Vgl.
Schwarz, Die bäuerlichen Musterwirt
schaften, Berl.
1851).