Musterung
,
s. Ersatzwesen und Revue.
Die ökonomische Musterung
der
Truppen, in
Deutschland
[* 2] meist durch die Brigadekommandeure
in
Gemeinschaft mit einem Intendanturbeamten abgehalten, soll das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen
Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach den hierfür geltenden
Etats für
Kriegs- und Friedensstärke in den
Händen
der Leute und auf den Montierungskammern nachweisen.