Musikalien
handel.
In Bezug auf den Geschäftsbetrieb s.
Buchhandel, S. 574 f. Um dem gegenseitigen
Nachdruck zu steuern
und die verwickelten
Fragen des musikalischen
Verlagsrechts zu regeln sowie das im M. besonders häufig vorkommende geteilte
Verlagseigentum (zwischen
England,
Frankreich und
Deutschland,
[* 2] worunter die österreichische
Monarchie und alle übrigen nicht
genannten
Länder, auch außerhalb
Deutschlands,
[* 3] verstanden werden) zu ordnen, gründeten die deutschen
Musikalien
händler (Zusatzartikel vom einen
Verein mit dem Sitz in
Leipzig,
[* 4] der 1876 reorganisiert wurde.