Munizipāl
(lat.), städtisch, eine Stadtgemeinde betreffend;
daher Munizipal
behörde, Munizipal
beamter s. v. w. städtische
Behörde, städtischer
Beamter;
Munizipal
verfassung, die
Verfassung einer Stadtgemeinde;
Munizipalität
(franz. municipalité), der städtische Beamtenkörper;
letztere Bezeichnung besonders in
Frankreich gebräuchlich, woselbst
die Munizipalität
sich aus dem
Maire, dessen Beigeordneten (adjoints) und einem oder in größern
Städten mehreren Polizeikommissaren
zusammensetzt, neben welchen dann ein Munizipalrat
(conseil municipal), das städtische
Kollegium zur Wahrung der Kommunalinteressen,
steht;
Munizipal
recht, die einer
Gemeinde verliehenen städtischen
Gerechtsame;
Munizipal
stadt, s. v. w.
Municipium.