Mufti
ein der
Ulema-Korporation angehöriger Gelehrter, welcher nach dem Scher-i-Scherif, dem
religiösen kanonischen
Recht, über obschwebende Rechtsfragen Gutachten (Fetwas) abgiebt. Jedes mohammed.
Tribunal (Mehkeme
) besitzt neben dem Kadi
(Richter) auch seinen Mufti.
Der Mufti steht im Range unter dem Kadi und hat in der Regel
keine andere
Beförderung zu erwarten, als die Versetzung zum
Tribunal einer bedeutendern Stadt. Der oberste Mufti
des
Islams
ist der Großmufti
von
Stambul, mit dem
Titel Scheich uI-Islâm, welcher auf gleicher Rangstufe mit dem Großwesir, der
Vertreter
des religiösen Gesetzes, an der obersten Staatsstelle ist. Sein Gutachten muß in religionsgesetzlicher
Beziehung zu den
Verfügungen der Regierung und zu jeder Staatshandlung eingeholt werden. Er ist das
¶