Mufti
Name der zur Korporation der Ulemas (s. d.) gehörigen islamitischen Gelehrten, welche im Gegensatz zu den Richtern (Kadis) die Theologen repräsentieren, und denen als Gesetzkundigen die Ausfertigung der Fetwas (Auszüge aus dem Gesetz) obliegt, auf Grund welcher der Richter (Kadi) das Urteil spricht. Da der Koran alle Dinge in den Kreis [* 2] seiner Bestimmung zieht, so haben die Fetwas ebensogut Bezug auf private Streitfragen als auf die wichtigsten Staatsangelegenheiten. Wer für einen bestimmten Fall den Ausspruch des Gesetzes kennen will, begibt sich zum ¶
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Fetwa-Emini, der seine Frage in die gesetzliche Form kleidet und niederschreibt. Die Antwort auf eine solche Frage ist das Fetwa.
Die Beantwortung der Frage erfolgt nach dem Scheri (s. d.) und, wenn dieser keine Auskunft gibt,
nach der »Sammlung der Fetwas«, welche in der Bibliothek der Aja Sofia niedergelegt ist. In den Provinzen hat
der Kadi den Vorrang vor dem Mufti
, obgleich der Mufti der Hauptstadt (Großmufti, Scheich ul Islam) das Haupt aller Ulemas ist. Vgl.
Scheich ul Islam.