Münzkonven
tionen
(lat.), s. Münzverträge.
Münzkonventionen
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Münzkonventionen
(lat.), s. Münzverträge.
Münzverfälschung - Mün
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Seite 11.893.(Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen im Münzwesen. [* 3] Sie beziehen sich insbesondere auf den Münzfuß, auf die Art der Ausprägung (Legierung), auf die zulässige Menge der auszuprägenden Scheidemünze, auf gegenseitige Annahme gleichmäßig ausgeprägter Kurantmünzen an öffentlichen Kassen etc. Solche Münzverträge wurden in großer Zahl, jedoch ohne dauernden Erfolg bereits im Mittelalter abgeschlossen, um die damalige Verwirrung im sehr buntscheckig gestalteten Münzwesen zu beseitigen.
Oesterreich ob der Enn
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Österreich.Erst in diesem Jahrhundert führten die Münzverträge zur Münzeinheit auf größern Ländergebieten. Als Österreich [* 4] im vorigen Jahrhundert zum 20-Guldenfuß überging, schloß sich ihm für kurze Zeit Bayern [* 5] an durch die Münzkonvention vom Die süddeutschen Zollvereinsstaaten nahmen durch Vertrag vom den 24½-Guldenfuß an. Diesem Vertrag folgte die Doppelkonvention zu Dresden, [* 6] in welcher die norddeutschen Staaten den preußischen 14-Thalerfuß einführten.
Die vertragschließenden Staaten verpflichteten sich, ihre eignen groben Münzen [* 7] nie unter den ihnen beigelegten Wert herabzusetzen und Scheidemünzen nur in der für den eignen Bedarf erforderlichen Menge auszuprägen. Größere Annäherung an volle Münzeinheit wurde durch den Wiener Vertrag vom erzielt. Durch denselben wurde das Zollpfund zu 500 g als Münzgrundgewicht statt der alten Mark eingeführt. Fast alle norddeutschen Staaten prägten fortab nach dem 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. Silber), die süddeutschen Staaten nach dem 52½-Guldenfuß (52½ Guld. = 1 Pfd.) und Österreich nach dem 45-Guldenfuß (45 Guld. = 1 Pfd. feinen Silbers). Der Wiener Vertrag wurde mit Einführung der deutschen Reichswährung hinfällig. Als wichtig und zur Zeit in Kraft [* 8] bestehend sind zu erwähnen der Lateinische Münzvertrag (s. d.), dann der skandinavische vom und Vgl. Münzfuß.