Mudîr
(arab.), türk. Beamter, der Vorsteher eines Kantons (Nahije), von dem die Muchtars (Ortsvorsteher, Dorfschulzen) ressortieren, und der selber unter dem Kaimakam (Landrat) steht. In Ägypten nennt man Mudîr die Gouverneure der Provinzen (Mudiriehs), welche die administrative, finanzielle und polizeiliche Verwaltung derselben leiten;
eine ihrer wichtigsten Obliegenheiten ist die Eintreibung der Steuern.