Mudîr
(arab.), türk.
Beamter, der Vorsteher eines
Kantons
(Nahije), von dem die
Muchtars (Ortsvorsteher, Dorfschulzen)
ressortieren, und der selber unter dem
Kaimakam
(Landrat) steht. In
Ägypten
[* 2] nennt man Mudîr
die
Gouverneure der
Provinzen
(Mudiriehs),
welche die administrative, finanzielle und polizeiliche
Verwaltung derselben leiten;
eine ihrer wichtigsten Obliegenheiten ist die Eintreibung der Steuern.