Mußteil
(Cibaria), die beim Tode des Mannes vorhandenen Speisevorräte, einschließlich des Mastviehs (sogen. Hofspeise), welche nach manchen Partikularrechten der Witwe zugehören. Vgl. Güterrecht der Ehegatten.
Mußteil
87 Wörter, 664 Zeichen
Mußteil
(Cibaria), die beim Tode des Mannes vorhandenen Speisevorräte, einschließlich des Mastviehs (sogen. Hofspeise), welche nach manchen Partikularrechten der Witwe zugehören. Vgl. Güterrecht der Ehegatten.