Motu
proprĭo (lat., »auf eignen Antrieb«), eine seit Innocenz VIII. gebräuchliche Formel in den päpstlichen Reskripten, die bezweckt, daß die vorliegende Entscheidung unter keinem Vorwand bestritten werden soll; daher als Hauptwort s. v. w. eine (unbestreitbare) päpstliche Entscheidung oder Verordnung.