Morgengabe
(Donum
matutinale), ursprünglich das
Geschenk, welches der
Gatte der
Gattin am
Morgen nach der
Hochzeit machte. Hieraus entwickelte sich namentlich in
Sachsen
[* 2] eine Art gesetzliches
Erbrecht, welches wenigstens der adligen
Witwe zustand (sogen. sächsische oder gesetzliche Morgengabe
). Hiernach hatte eine
solche aus dem
Nachlaß ihres verstorbenen Ehegatten namentlich alles feldgängige Vieh weiblichen
Geschlechts,
Schafe,
[* 3]
Gänse,
zugelegtes
Bauholz und die von ihr benutzte
Kutsche zu beanspruchen. Jetzt ist dieses Rechtsinstitut unpraktisch.
In
Luthers
Bibelübersetzung ist die Morgengabe
die
Summe, welche der
Vater des Bräutigams der
Familie der
Braut als Kaufpreis der letztern
zu zahlen hatte.