Morganātische
Ehe (abgeleitet von dem altgotischen Wort morgjan, »abkürzen« oder »beschränken«, nach andern mit »Morgengabe« zusammenhängend; Matrimonium ad morganaticam oder Matrimonium ad legem salicam, Ehe zur linken Hand), [* 2] Bezeichnung einer solchen Ehe, bei welcher die nicht ebenbürtige Frau und deren Kinder von den Standesvorrechten des Gatten und Vaters ausgeschlossen sind. S. Ebenbürtigkeit.