Monseigneur
(franz., spr. mong-ssänjör, »mein Herr«),
Titel, den man in Frankreich im Mittelalter den Rittern und den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, später bloß noch den Prinzen und höchsten Würdenträgern der Kirche und des Staats gab. War jedoch ein Prinz von Geblüt zugegen, so durften auch Prälaten nicht Monseigneur angeredet werden, sondern mußten sich mit dem Prädikat Monsieur (s. d.) begnügen. Im 16. Jahrh. ward Monseigneur allgemein als Anrede der Ritter durch Monsieur ersetzt, und seit Ludwig XIV. blieb es, allein gebraucht, die ausschließliche Bezeichnung des Dauphins. Vgl. Seigneur.