Monseigneur
(franz., spr. mong-ssänjör, »mein Herr«),
Titel, den
man in
Frankreich im
Mittelalter den
Rittern und den
Präsidenten der obersten
Gerichtshöfe, später bloß noch
den
Prinzen und höchsten Würdenträgern der
Kirche und des
Staats gab. War jedoch ein
Prinz von Geblüt zugegen, so durften
auch
Prälaten nicht Monseigneur
angeredet werden, sondern mußten sich mit dem
Prädikat
Monsieur
[* 2] (s. d.) begnügen.
Im 16. Jahrh. ward Monseigneur
allgemein als Anrede der
Ritter durch
Monsieur ersetzt, und seit
Ludwig XIV. blieb es, allein gebraucht,
die ausschließliche Bezeichnung des
Dauphins. Vgl.
Seigneur.