Modus
(lat., Mehrzahl Modi), Art und
Weise. Modus
procedéndi, Verfahrungsart; M vivéndi, die Art
und
Weise eines erträglichen Nebeneinanderlebens, z.B. zwischen
Staat und
Kirche. – In der
Grammatik bezeichnet Modus
Formen
des
Verbums, die der Handlung eine subjektive Nebenbeziehung geben. Die indogerman.
Sprachen unterscheiden zwei eigentliche
Modi: den Konjunktiv, der im allgemeinen die Handlung als eine vom
Redenden gewollte, und den
Optativ (zuweilen
Potentialis genannt), der sie als eine vom
Redenden gewünschte oder nur als möglich vorgestellte erscheinen läßt.
Diese Grundbedeutungen hatten sich in den einzelnen
Sprachen oft sehr mannigfaltig entwickelt und verfeinert, namentlich im
Griechischen. Wenn man neben den beiden genannten noch den
Indikativ, der nur aus Tempusstamm und
Personalendung
besteht, als Modus
rechnet, so geschieht dies nur im Gegensatz zu Konjunktiv und
Optativ;
an sich hat die Form der einfachen Aussage
nichts Modales
an sich. Berechtigter ist es, wenn man hierher den Imperativ rechnet.
In den
Grammatiken namentlich moderner
Sprachen finden sich Benennungen, wie Konditional (modus
conditionalis) und andere, womit nicht besonders
gebildete Modus
formen, sondern Gebrauchsweisen des
Konjunktiv-Optativ bezeichnet werden. –
Über als juristischen
Terminus s.
Auflage.