Modus
(lat.), Art und
Weise; besonders in der
Grammatik die Art, wie etwas von einem
Subjekt ausgesagt
und eine
Handlung in Beziehung auf das
Subjekt des
Redenden betrachtet wird (s.
Verbum). - In der
Rechtswissenschaft versteht
man unter Modus
die einem
Rechtsgeschäft beigefügte Nebenbestimmung, namentlich eine
Auflage, welche dem Empfänger einer
Sache
gemacht wird und welche nicht den
Charakter einer Gegenleistung
an sich trägt;
daher
Donatio sub modo,
Schenkung, wobei dem Beschenkten eine
Auflage gemacht wird, welche ihn zu einer
Handlung oder Unterlassung verpflichtet. Modus
acquirendi,
Erwerbsart;
Modus
procedendi, Verfahrungsart;
Modus
vivendi, gegenseitige Verständigung über ein erträgliches Nebeneinanderbestehen
nach einem Zerwürfnis, namentlich der
Parteien im öffentlichen
Leben, der katholischen
Kirche im protestantischen
Staat (s.
Kirchenpolitik). - In der
Musik bedeutet Modus
s. v. w.
Tonart, Oktavengattung, z. B. Modus
lydius, die
lydische Tonart; in der
Mensuraltheorie des 15.-16. Jahrh. die Bestimmung der
Mensur der
Maxima (Modus
major) u.
Longa (Modus
minor). Vgl.
Mensuralnotenschrift.