Mjestnitsc
hestwo
(Mestniczestwo, russ., von mesto, »Stelle, Amt«),
ehedem in Rußland das eigentümliche Recht der höhern Würdenträger, vermöge dessen sie beanspruchen konnten, daß ihre Stellung im Dienste [* 3] des Zaren nach derjenigen ihrer Vorfahren bestimmt werde.
Der Zar Feodor III. ließ 1682 die Ranglisten verbrennen, indem er jenes Recht beseitigte.