Mittnacht
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Hermann, Freiherr von, württemberg. Minister, geb. zu Stuttgart, [* 2] studierte in Tübingen [* 3] und Heidelberg [* 4] die Rechte, trat 1847 in württembergischen Justizdienst als Staatsanwalt zu Ellwangen, wurde dann Stadtgerichtsvorstand in Stuttgart und Obertribunalsrat daselbst. 1861 ward er zum Mitglied der Zweiten Kammer, 1862-67 des engern ständischen Ausschusses gewählt und war mit Varnbüler Führer der Konservativen. Am wurde er zum Justizminister ernannt und erlangte im Ministerium bald eine hervorragende Bedeutung. Im Zollparlament, dem er 1868-70 angehörte, war er Führer der württembergischen Partikularisten, nachdem er wesentlich zu den antinationalen Wahlen in Württemberg [* 5] beigetragen.
Nach Varnbülers Entlassung (August 1870) wurde er das Haupt des Ministeriums und führte die Verhandlungen in Versailles [* 6] und Berlin [* 7] (Oktober bis Dezember 1870) über den Eintritt Württembergs in das Deutsche Reich. [* 8] Im August 1873, nach Wächters Rücktritt, ward er zugleich Minister des königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten sowie der Verkehrsanstalten. Er vertrat Württemberg seit Gründung des Deutschen Reichs im Bundesrat und Reichstag und machte sich namentlich um die Schaffung eines einheitlichen deutschen Rechts sehr verdient. 1878 gab er die Justizangelegenheiten ab. 1887 wurde er in den Freiherrenstand erhoben. ¶
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Mittnacht
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Herm., Freiherr von, württemb. Minister, geb. in Stuttgart, studierte in Tübingen und Heidelberg
die Rechte und trat 1849 in den württemb. Justizdienst, in welchem er als Staatsanwalt, Stadtgerichtsvorstand
in Stuttgart sowie als Obertribunalsrat und Mitglied des Oberhandelsgerichts thätig war. 1861 in die württemb. Abgeordnetenkammer
gewählt, errang er sich an der Spitze der konservativen Partei rasch eine hervorragende Stellung. Mittnacht
war 1867 Mitglied der
Bundesliquidationskommission in Frankfurt
[* 9] a.M. und trat im April desselben Jahres als Justizminister in
das Ministerium Varnbüler. Er führte eine neue Gerichtsorganisation und Prozeßreform durch und beteiligte sich 1870 in
wesentlich fördernder Weise an den Verhandlungen in München
[* 10] und Versailles, die der Gründung des Deutschen Reichs und später
dem Abschluß der Friedenspräliminarien vorangingen.
Seit dem Rücktritt von Varnbülers im Äug. 1870 das Haupt der Regierung, übernahm Mittnacht
im Nov. 1873 auch
das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (mit den Verkehrsanstalten) und des königl.
Hauses und wurde 1876 Ministerpräsident. Auch war Mittnacht
Mitglied des Zollparlaments, wo er der partikularistisch-konservativen
Partei angehörte, und ist seit Gründung des Deutschen Reichs Mitglied des Bundesrats. Das Justizministerium
gab er 1878 ab. 1887 wurde er in den erblichen Freiherrenstand erhoben.