Mittelschulen
,
nach dem in
Preußen
[* 3] eingeführten Sprachgebrauch gehobene
Volksschulen, die, ohne zu den höhern
Lehranstalten zu gehören, doch über den Bildungskreis der
Volksschule hinausgehen. Für derartige
Schulen hat in
Preußen
der
Minister
Falk einen
Lehrplan und gleichzeitig für die
Lehrer an denselben eine besondere Prüfungsordnung erlassen
(s.
Lehramtsprüfungen). Doch findet noch immer große Mannigfaltigkeit in der Einrichtung derartiger
Schulen statt, da
viele derselben in der
Weise mit städtischen
Volksschulen verflochten sind, daß nur die Oberklassen dem
Lehrplan der Mittelschulen
folgen
oder neben den Oberklassen der
Volksschulen Parallelklassen dem besondern
Zweck der Mittelschulen
, Vorbereitung für die feinern
Handwerke,
dienen.
Vgl.
Bartholomäus, Die Mittelschule
in ihrem
Verhältnis zur
Volksschule (Gotha
[* 4] 1887);
»Die Mittelschule«
,
Zeitschrift (hrsg. von Umhöfer,
Halle
[* 5] 1887 ff.). -
In
Österreich-Ungarn
[* 6] und Süddeutschland versteht man unter Mittelschulen
die höhern, zwischen
Volksschule und
Hochschule in der Mitte
stehenden Lehranstalten: Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal- u.
Realschulen.