Mitgift
(Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen, welches die Ehefrau mit in die Ehe bringt (Eingebrachtes, Illaten, Illatenvermögen); im engern Sinn derjenige Vermögenskomplex, welcher dem Ehemann seitens der Ehefrau bei Eingehung der Ehe zur Mitbestreitung der ehelichen Lasten zugebracht wird, und woran dem Ehemann nach gemeinem römischen Recht während der Ehe das Eigentumsrecht zusteht; im engsten Sinn endlich s. v. w. Aussteuer (s. d.), d. h. dasjenige, was der Ehefrau zu ihrer und ihres Hausstandes erster Einrichtung mitgegeben wird. Das römische Dotalrecht ist vielfach durch deutschrechtliche Institutionen modifiziert worden. S. Güterrecht der Ehegatten.