Mißbrauch
,
s. Abusus.
Mißbrauch
137 Wörter, 994 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Mißbrauch,
s. Abusus.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Mißbrauch
(lat. abusus), d. h. der falsche, schlechte
Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von einer Sache macht, kommt civilrechtlich dahin in Betracht, daß, wie das
Sprichwort: «Mißbrauch
macht keine Gewohnheit» sagt, aus mißbräuchlichem
Handeln keine Rechte entstehen, und daß nach einem lat. Sprichwort: «Abusus non tollit usum», der mögliche
Mißbrauch
einer Einrichtung nicht den Vorteil einer richtigen Benutzung aufhebt und deshalb nicht von Einführung einer solchen Einrichtung
abhalten darf.
Strafrechtlich bedroht ist Mißbrauch
einer in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindlichen, wie auch
einer geisteskranken Frauensperson (Reichsstrafgesetzb. §§. 176 fg.), ferner der Mißbrauch
des
Ansehens, wodurch jemand zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt wird (§. 48), und der Mißbrauch
der
Amtsgewalt (§. 339), welcher vorliegt, wenn ein Beamter die in seinem Amte liegenden Befugnisse zum Nachteile eines andern
mißbraucht
oder zu mißbrauchen droht.
(lat.), Mißbrauch; im juristischen Sprachgebrauch Abnutzung oder Verminderung der Substanz einer Sache durch Gebrauch. Manche Sachen werden durch den Gebrauch, für den sie bestimmt sind, sofort verändert, aufgezehrt oder doch vermindert, entweder überhaupt, wie Viktualien, Wein, Getreide [* 3] etc., oder wenigstens für den Eigentümer, wie das Geld (juristische Konsumtion). Man nennt sie Konsumtiven, verbrauchbare Sachen, d. h. in deren rechtmäßigem Gebrauch der Verbrauch liegt. Diese natürliche Eigenschaft ist insofern von rechtlicher Wirkung, als solche Sachen nicht Gegenstand des Nießbrauchsrechts oder des Leihvertrags sein können. - Per abusum, mißbräuchlich. Abusus non tollit usum, Mißbrauch hebt den (rechten) Gebrauch nicht auf. Abusive, mißbräuchlich.
Nr. | Ergebnis | Abusus |
---|---|---|
1 | ****** | Ab|usus [ap|u:zs], der; -, - […zu:s; mlat. abusus] (bildungsspr., auch Med.): Missbrauch, übermäßiger Gebrauch (z. B. von ... |
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