Ministeriālen
(ministeriales
, mittellat.,
»Dienstleute«),
die schon in den ersten Zeiten des Mittelalters an den Höfen der Könige und ihrer Statthalter sowie der Bischöfe fungierenden Hausbeamten, die anfangs wirkliche Dienste [* 2] zu versehen hatten, später jedoch nur noch zum Hofstaat gehörten. Da sie in einem dienstlichen Verhältnis standen und mithin nicht für vollkommen frei angesehen wurden, so zählten sie ursprünglich nicht zu dem hohen Adel, welchen Fürsten, Grafen und Herren bildeten, sondern machten mit den zu Kriegsdiensten Verpachteten die Ritterschaft aus. S. Adel, S. 108.
Vgl.
Fürth,
[* 3] Die Ministerialen
(Köln
[* 4] 1836);
Nitzsch, Ministeria
lität und Bürgertum im 11. und 12.
Jahrhundert (Leipz. 1859);
v.
Schele, Über die
Freiheit und Unfreiheit der Ministerialen
des
Mittelalters (Frankf. 1868).