Militärmaß
,
das gesetzlich festgestellte Mindestmaß zur Beurteilung der militärischen Diensttauglichkeit von
Mannschaften
und
Pferden. Nach § 5 der Rekrutierungsordnung vom für das
Deutsche Reich
[* 2] muß das Militärmaß
für alle zum
Dienst mit
der
Waffe auszuhebenden
Mannschaften betragen: für die
Garde mit Ausnahme des
Eisenbahnregiments 1,70, die
Fußartillerie,
Kürassiere und
Ulanen 1,67, für
Dragoner,
Husaren, reitende
Artillerie,
Pioniere und
Eisenbahntruppen 1,62, für
alle übrigen
Truppen 1,57 m. Als Maximalmaß gilt für
Jäger,
Kürassiere,
Ulanen, reitende
Artillerie und
Train 1,75, für
Dragoner
und
Husaren 1,72 m. Von den Garderekruten muß die
Hälfte mindestens 1,75 m groß sein.
Gelernte Jäger und Forstgehilfen werden bei den Jägern ohne Rücksicht auf Körpergröße eingestellt. Für gewöhnlich sollen im Frieden Rekruten unter 1,61 m nicht eingestellt, sondern der Ersatzreserve zugeteilt werden. In Österreich [* 3] ist das Mindestmaß für Infanterie, Jäger, Genie und Sanitätstruppe 1,55 m, für Kavallerie und Artillerie 1,61 m; Maximalmaß ist für Jäger 1,74, für Kavallerie 1,79 m. In Frankreich ist das Mindestmaß für Infanterie, Jäger, Husaren und Turkos 1,54, Spahis, Chasseurs, Husaren 1,59, Train 1,62, Dragoner 1,64, Artillerie 1,66, Kürassiere 1,70 m. -
Neben der Körpergröße muß auch der Brustumfang gemessen werden, welcher der halben Körperlänge
entsprechen soll;
ist er geringer, so
können die Leute zum
Dienst ohne
Waffe
(Handwerker oder
Krankenwärter), nicht aber mit
Waffe ausgehoben werden. Ein gewisses Militärmaß
wurde schon in alten
Zeiten gefordert, da in der
Regel mit der Körperlänge auch die
übrige Körperentwickelung und Körperkraft zurückbleibt. Da nun in frühern
Zeiten der
Kampf Mann gegen
Mann den
Ausschlag gab, so wurde auch ein großes
Gewicht auf die Körpergröße gelegt. In
Rom
[* 4] betrug das Mindestmaß für
den Legionssoldaten zur Zeit der
Republik 1,64 m;
Nero forderte für die Elitetruppen 1,95 m,
Hadrian 1,79 m. Aus der
Bewaffnung der
Landsknechte
[* 5] ist zu schließen, daß ihre Körperlänge nicht unter 1,73 m betragen hat.
Da heute das Feuergefecht ausschlaggebend ist, so besteht für jene Rücksicht kein
Grund mehr; dagegen fordert der
Dienst
einzelner
Waffengattungen eine gewisse Körpergröße. Im allgemeinen sind die germanischen
Völker größer als die romanischen
und die
Slawen.
Dem entsprechend beträgt das Mindestmaß in Deutschland [* 6] 1,61, Großbritannien, [* 7] Schweden, [* 8] Dänemark [* 9] 1,60, Belgien [* 10] 1,57, Italien, [* 11] Spanien [* 12] 1,56, Österreich-Ungarn, [* 13] Schweiz [* 14] 1,55, Frankreich 1,54 und in Rußland 1,53 m. In Preußen [* 15] wurde zuerst von Friedrich Wilhelm I. ein Mindestmaß für Militärpferde festgesetzt, und Friedrich d. Gr. traf sorgfältige Auswahl. Das Reglement über die Remontierung vom bestimmt: für Garde du Korps und Artillerie-Stangenpferde 1,65, Gardekürassiere 1,62, Linienkürassiere, Artillerie-Vorderpferde 1,60, Ulanen und leichte Gardekavallerie 1,57, Artillerie-Reit- und Trainpferde 1,54, für die Liniendragoner und Husaren 1,52 m.